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   BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 11/15   

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BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 11/15 (https://dejure.org/2016,6688)
BAG, Entscheidung vom 27.01.2016 - 5 AZR 11/15 (https://dejure.org/2016,6688)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - 5 AZR 11/15 (https://dejure.org/2016,6688)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13

    Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 11/15
    Daran fehlt es bei einem rückwirkend begründeten Arbeitsverhältnis für den in der Vergangenheit liegenden Zeitraum (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 22) .

    Die Fiktion der Angebotserklärung bewirkt sämtliche Rechtsfolgen, die eine im selben Zeitpunkt abgegebene wirksame Willenserklärung mit entsprechendem Inhalt hätte (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 19 f. mwN) .

    Der Zeitablauf führte die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung herbei, weil sich in einem Vollzeitarbeitsverhältnis ohne Möglichkeit zur vertragsgerechten Nachholung der Arbeitsleistung der Fixschuldcharakter der Arbeitspflicht umfassend auswirkt (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 23) .

    mindestens fahrlässiges Handeln (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 26 ff.) .

    Fehlt es hieran, zB weil das Arbeitsverhältnis nicht erfüllbar war (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 24 ff.) , ein Fall des § 297 BGB gegeben war (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 26) oder der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung entgegen §§ 294 ff. BGB nicht angeboten hatte, kann der Vergütungsanspruch nach § 326 Abs. 2 BGB aufrechterhalten werden, wenn dessen Voraussetzungen (BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 26) erfüllt sind.

    Die Umstände, die zur Unmöglichkeit der Arbeitsleistung geführt haben, sind identisch mit den Tatsachen, die einen möglichen Verzug der Beklagten mit der Abgabe des Vertragsangebots begründen (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 36) .

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 11/15
    Sie trifft lediglich eine vereinheitlichende Regelung für individualvertragliche Umsetzungsakte (BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 -; 13. Juni 2012 - 7 AZR 459/10 - Rn. 23; 19. Oktober 2011 - 7 AZR 471/10 - Rn. 24) .

    Das Arbeitsverhältnis konnte in der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden (vgl. BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 26 mwN) .

    Er hätte vielmehr - was mit der von ihm gewählten Geltendmachung des Rückkehrrechts durch Verlangen (nur) der Abgabe eines Angebots und eine hierauf gerichtete Klage gerade vermieden wird (vgl. BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 20)  - unmittelbar die aus dem Arbeitsverhältnis resultierenden Pflichten einhalten müssen.

  • BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13

    Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 11/15
    Zwar ist ein Vertragsschluss mit Rückwirkung möglich, nicht aber eine rückwirkende tatsächliche Beschäftigung (vgl. BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 15) .

    Als der Kläger seine Arbeitsleistung anbot, bestand mangels eines bestehenden Arbeitsverhältnisses keine Obliegenheit der Beklagten, diese anzunehmen (zum fehlenden Anspruch auf Beschäftigung vgl. BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 27, 28) .

  • LAG Sachsen, 28.11.2014 - 3 Sa 231/14
    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 11/15
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 28. November 2014 - 3 Sa 231/14 - teilweise aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten zurückgewiesen hat.

    Auf die Anschlussrevision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Anschlussrevision im Übrigen - festgestellt, dass das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 28. November 2014 - 3 Sa 231/14 - insoweit gegenstandslos ist, als die Klage wegen Ansprüchen für den Zeitraum 16. bis 30. Juni 2013 abgewiesen wurde.

  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - auflösende Bedingung

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 11/15
    Fehlt es hieran, zB weil das Arbeitsverhältnis nicht erfüllbar war (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 24 ff.) , ein Fall des § 297 BGB gegeben war (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 26) oder der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung entgegen §§ 294 ff. BGB nicht angeboten hatte, kann der Vergütungsanspruch nach § 326 Abs. 2 BGB aufrechterhalten werden, wenn dessen Voraussetzungen (BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 26) erfüllt sind.
  • BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13

    Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 11/15
    Im Entscheidungsausspruch ist dies aus Gründen der Klarstellung festzustellen (vgl. BAG 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 - Rn. 23 mwN) .
  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99

    Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 11/15
    Auch im Falle des § 151 Satz 1 BGB ist ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsempfängers erforderlich, das vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aufgrund aller äußeren Indizien auf einen wirklichen Annahmewillen schließen lässt (vgl. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 312/10 - Rn. 30, BAGE 139, 52; 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 56, BAGE 141, 222; BGH 12. Oktober 1999 - XI ZR 24/99 - zu II 2 der Gründe; 14. Oktober 2003 - XI ZR 101/02 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14

    Annahmeverzug - Unvermögen

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 11/15
    Zudem kann ein Angebot der Arbeitsleistung ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Arbeitgeber auf seiner Weigerung, die geschuldete Leistung anzunehmen, beharrt, insbesondere er durch einseitige Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit auf das Angebot der Arbeitsleistung verzichtet hat (BAG 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 19) .
  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 11/15
    Nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO kann gewonnene Überzeugung des Berufungsgerichts von der Kausalität im Sinne einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO mit dem Prozessstoff unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 26 ff.; 27. März 2014 - 6 AZR 989/12 - Rn. 37) .
  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 312/10

    Betriebsübergang - Aufhebungsvertrag mit dem Betriebsveräußerer - endgültiges

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 11/15
    Auch im Falle des § 151 Satz 1 BGB ist ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsempfängers erforderlich, das vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aufgrund aller äußeren Indizien auf einen wirklichen Annahmewillen schließen lässt (vgl. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 312/10 - Rn. 30, BAGE 139, 52; 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 56, BAGE 141, 222; BGH 12. Oktober 1999 - XI ZR 24/99 - zu II 2 der Gründe; 14. Oktober 2003 - XI ZR 101/02 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 101/02

    Entbehrlichkeit des Zugangs der Annahmeerklärung

  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 672/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe eines Angebots - Anspruch

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 989/12

    Vorsatzanfechtung der verspäteten Zahlung von Arbeitsvergütung vor der Insolvenz

  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 573/04

    Schadensersatz wegen Nichtübernahme von Auszubildenden

  • BAG, 14.05.1997 - 7 AZR 159/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12

    Pausengewährung - Annahmeverzug

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12

    Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen

  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 459/10

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts -

  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 471/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Antragsauslegung - unterlassene Klage auf Abgabe

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 688/12

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

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